„Sichere Gemeinde“

Die Christuskirche Buchholz als Baptistengemeinde im Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland (K.d.ö.R.) hat sich folgendes Schutzkonzept gegeben, um Kinder und Jugendliche vor Gewalt und Machtmissbrauch zu schützen und Mitarbeitende für das Themenspektrum zu sensibilisieren.

Kinder- und Jugendschutz genießt in unserer Gemeinde eine sehr hohe Priorität. Deshalb tun wir alles dafür, damit unsere Gemeinde ein sicherer Ort für Kinder und Jugendliche ist und bleibt.

Für die Einladung Jesu „Lasst die Kinder zu mir kommen“ (Markus 10,13ff) legen wir die dafür nötigen Rahmenbedingungen, damit die Kinder und Jugendlichen innerhalb der gemeindlichen Räume sicher und frei der Einladung und dem bunten Programm folgen können.

Das Schutzkonzept basiert auf der Kinder- und Jugendschutzkampagne „Sichere Gemeinde“ des Gemeindejugendwerkes im BEFG . Hiermit setzen wir die Empfehlung des Bundesrats des BEFG zur Einführung eines solchen Konzeptes um und stärken unsere Kinder- und Jugendarbeit.

Das Konzept zeigt auf, was uns als Gemeinde in der Arbeit mit Kindern- und Jugendlichen wichtig ist und betrifft daher die gesamte Gemeinde. Es enthält Prozesse und Verfahren, wie wir Mitarbeitende qualifizieren und sensibilisieren, um sie in ihrer verantwortungsvollen Aufgabe zu stärken, zu schützen und ihnen Sicherheit im Umgang mit Kindern und Jugendlichen zu geben.

Unsere Gemeinde soll ein Schutzraum für Kinder und Jugendliche sein, weil

  • Wir starke Kinder haben!
    • Wir wache Mitarbeitende haben!
      • Kindeswohlgefährdung, Gewalt und Missbrauch keine Tabuthemen sind!
        • Wir Beraterinnen und Berater und Anlaufstellen haben!
          • Wir auf Sicherheit achten!

            Im Umgang mit den Kindern und Jugendlichen orientieren wir uns an folgendem Verhaltenskodex.

            Verhaltenskodex

            Auf dem Weg zur sicheren Gemeinde für Kinder und Jugendliche leben Mitarbeitende Beziehungen so, dass Vertrauen nicht zerstört und Grenzen respektiert werden. Zum Schutz der Teilnehmenden und zu meinem eigenen Schutz halte ich mich an folgende Grundsätze:

            1) Ich verpflichte mich, alles mir Mögliche zu tun, damit Kinder und Jugendliche vor Schaden und jeder Art von Gewalt bewahrt werden. Deshalb beachte ich die gesetzlichen Vorschriften zum Schutz der Teilnehmenden und bin aufmerksam gegenüber Gefahren und grenzüberschreitendem Verhalten.

            2) Ich nehme die Intimsphäre, das Schamgefühl und die individuellen Grenzempfindungen von Kindern und Jugendlichen wahr und ernst. Ich erkenne an, dass jeder Mensch ein Individuum mit eigener Persönlichkeit ist. Deshalb begegne ich dem eigenen Willen aller Gruppenmitglieder mit Respekt.

            3) Mir ist bewusst, dass es ein natürliches Machtgefälle zwischen Mitarbeitenden und Teilnehmenden gibt. Mit der mir übertragenen Verantwortung gehe ich sorgsam um. Insbesondere missbrauche ich meine Rolle als Mitarbeiter oder Mitarbeiterin nicht für sexuelle Kontakte zu mir anvertrauten jungen Menschen.

            4) Mein Umgang mit Teilnehmenden und Mitarbeitenden spiegelt gegenseitige Wertschätzung und Respekt wieder. Deshalb verzichte ich auf abwertendes Verhalten und beziehe gegen gewalttätiges, diskriminierendes, rassistisches und sexistisches Verhalten aktiv Stellung.

            5) Ich spreche in unserem Mitarbeiterteam Situationen an, die mit diesem Kodex nicht in Einklang stehen, um ein offenes Klima untereinander zu schaffen und zu erhalten.

            6) Ich achte auf Anzeichen von Vernachlässigung und Gewalt bei Kindern und Jugendlichen. Ich informiere mich über die notwendigen Handlungsschritte und suche mir kompetente Ansprechpersonen, damit ich im konkreten Fall Hilfe für mich und Betroffene finde.

            Quelle: Gemeindejugendwerk

            Um der Bedeutung dieses Verhaltenskodex Ausdruck zu verleihen, unterzeichnen alle Mitarbeitenden diesen Kodex vor Beginn der Mitarbeit. Für die Mitarbeit im Bereich Kinder und Jugend ist die Unterzeichnung des Verhaltenskodex Voraussetzung.

            Vertrauensperson

            Die Christuskirche Buchholz stellt stets zwei Vertrauenspersonen auf, eine männliche und eine weibliche Person, damit Kinder und Jugendliche sich mit der Vertrauensperson ihrer Wahl in Verbindung setzen können. Die Vertrauenspersonen sind der gesamten Gemeinde bekannt und stehen allen zu Fragen bzgl. des Kinder- und Jugendschutzes zur Verfügung. Sie werden alle zwei Jahre auf Vorschlag der Gemeindeleitung von der Gemeindeversammlung bestätigt. Sie haben eine Grundlagenschulung besucht und kennen sich gut mit dem Schutzkonzept sowie dem Handlungsplan aus.

            Die Namen der aktuellen Vertrauenspersonen sind im Gebäude der Christuskirche veröffentlicht.

            Weitere Informationen

            Das vollständige Schutzkonzept mit Informationen zu Schulungen, Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, Feedback, weiteren Ansprechpartnern und Beratungsstellen sowie weiteren Voraussetzungen wie erweiterten Führungszeugnissen liegt im Gemeindehaus der Christuskirche aus.